Veranstaltung: | KMV 04.09.19 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.08.2019, 09:27 |
A2: Aktuelle Satzung
Antragstext
- Nichtmitgliedern wird die Mitarbeit im Kreisverband ermöglicht.
Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreisverband.
Die Kreismitgliederversammlung kann mit einer einfachen Mehrheit eine
Mitarbeit ablehnen. Die MitarbeiterInnen haben das Recht, sich an der
politischen Arbeit und Diskussion in der Partei zu beteiligen, sind aber
nicht stimmberechtigt. Sie erhalten die gleichen Informationen wie
Mitglieder des Kreisverbandes.
- Die Aufnahme muss durch Interessierte schriftlich beantragt werden. Über
die Aufnahme entscheiden die entsprechenden Ortsverbände gemäß ihrer
Satzung oder der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit. Die
Kreismitgliederversammlung ist über Neumitgliedschaften zu informieren.
Der Vorstand behält sich vor den Antragsteller/die Antragstellerin zu
einer persönlichen Vorstellung in eine Vorstandssitzung einzuladen. Über
die Aufnahme ist innerhalb von acht Wochen nach Eingang des Antrags zu
entscheiden.
- Gegen eine Zurückweisung können Bewerbende bei der Mitgliederversammlung
Widerspruch einlegen. Die/der AntragstellerIn ist anzuhören.
Zurückweisungen sind schriftlich durch den Kreisvorstand zu begründen. Die
Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern mit
einfacher Mehrheit.
- Die Aufgaben der Kreismitgliederversammlung sind:
- Wahl der drei gleichberechtigten, geschäftsführenden
Vorstandsmitglieder und bis zu vier BeisitzerInnen - Wahl der beiden KassenprüferInnen,
- Wahl der Delegierten zu den Landes- und Bundesversammlungen
- Entlastung des Vorstandes,
- Beschlussfassung über die eingereichten Anträge und Resolutionen,
- Beschlussfassung über Programme und Satzung des Kreisverbandes sowie
deren Änderung, - Bestätigung/Entscheidung über Aufnahme von Mitgliedern,
- Einleitung von Ausschlussverfahren,
- Anerkennung und Auflösung von Ortsverbänden,
- Beschlussfassung über die Auflösung des Kreisverbandes.
- Wahl der drei gleichberechtigten, geschäftsführenden
- Misstrauensanträge gegenüber dem Vorstand sind nur auf der
Kreismitgliederversammlung zulässig. Vorstandsmitglieder können auf der
Kreismitgliederversammlung jederzeit mit absoluter Stimmenmehrheit der
Stimmberechtigten abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Initiativ-
oder Dringlichkeitsantrages.
- Die Kreismitgliederversammlung wählt die Delegierten und ihre
StellvertreterInnen zu Landes- und Bundesversammlungen zusammen für ein
Jahr. Scheidet im Laufe des Jahres eine Delegierte oder ein Delegierter
bzw. deren Stellvertreter aus, findet auf der darauffolgenden
Mitgliederversammlung eine Nachwahl statt.
Auf Kreisebene zu besetzende Gremien gehören zur Hälfte Frauen an. Wahllisten
sind alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die
ungeraden Listenplätze zur Verfügung stehen. Reine Frauenlisten sind möglich.
Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Plätzen kandidieren, bzw.
gewählt werden, so bleibt der Platz zunächst unbesetzt. Die Wahl wird auf die
nächste Mitgliederversammlung verschoben, zu der ausdrücklich mit dem Hinweis
auf die anstehende Wahl eingeladen wird.
Über die Bundes- und Landesmark entscheiden die entsprechenden Bundes- und
Landesgremien. Über den Kreisanteil entscheidet die Kreismitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit. Gezahlte Mitgliedsbeiträge, die über dem Mindestbeitrag
liegen, werden zwischen Kreisverband und Ortsverband geteilt. Falls keine
Mitgliedschaft bei einem Ortsverband besteht, stehen sie allein dem Kreisverband
zu.
Änderungsanträge
- Ä1 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä2 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä3 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä4 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä5 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä6 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä7 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä8 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä9 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä10 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä11 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä12 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä13 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä14 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä15 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä16 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä17 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä18 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä19 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä20 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä21 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä22 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä23 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä24 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä25 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä26 (Kreisvorstand, Eingereicht)
- Ä27 (Kreisvorstand, Eingereicht)
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